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Überprüfung ghanaischer Urkunden im Wege der Amtshilfe

Artikel

1. Verfahren

Behörde, BeteiligterSchritt
a) Referenzperson/Urkundeninhaber
  1. Legt der ersuchenden Behörde in Deutschland alle erforderlichen Unterlagen vor (s. 3.) und zahlt dort Sicherheitsleistung für die Überprüfung ein
b) ersuchende Behörde (z.B. Standesamt, Gericht, Ausländerbehörde)
  1. Prüft die vorgelegten Unterlagen und den eingezahlten Betrag auf Vollständigkeit
  2. Falls unvollständig: fordert die ausstehenden Unterlagen von der Referenzperson nach
  3. Falls vollständig: sendet offizielles Schreiben per Post = Amtshilfeersuchen mit Kostenzusage, Art des Verfahrens, für die die Überprüfung benötigt wird, und vollständigen Unterlagen an die Botschaft Accra
c) Botschaft
  1. Prüft das Amtshilfeersuchen auf Vollständigkeit (s.o.)
  2. Falls unvollständig: sendet die Unterlagen zurück
  3. Falls vollständig: Beauftragt eine bewährte Vertrauensperson mit der Überprüfung der Urkunden (Dauer: ca. sechs bis acht Monate, in Einzelfällen länger)
  4. Wertet den Ermittlungsberichts der Vertrauensperson aus, und sendet diese Auswertung mit dem Festsetzungsbescheid an die ersuchende Behörde
  5. Kommuniziert stets ausschließlich mit der ersuchenden Behörde, da die Botschaft im Wege der Amtshilfe tätig wird und daher keine Entscheidungen in eigenen Verfahren trifft
d) ersuchende Behörde
  1. Überweist den auf dem Festsetzungsbescheid ausgewiesenen Betrag an die Bundeskasse Halle

2. Details zur Urkundenüberprüfung in Ghana

Die deutschen Auslandsvertretungen werden in Amtshilfe tätig, sodass die ersuchenden Behörden durch die Auswertung der Ermittlungsberichte zu einer Entscheidung im eigenen Verfahren befähigt werden.

Die Kommunikation der Auslandsvertretungen erfolgt ausschließlich mit den ersuchenden Behörden, nicht mit den Urkundeninhabern oder z.B. deren Verlobten oder deutschen Rechtsanwälten. Ergänzende Unterlagen können nach Eingang des Amtshilfeersuchens persönlich bei der Botschaft abgegeben oder direkt durch den Urkundeninhaber übersandt werden, sofern die Botschaft hierzu aufgefordert hat.

Dauer

Die Dauer der Überprüfung beträgt ab Vollständigkeit der Unterlagen regelmäßig ca. 6-8 Monate; Bearbeitungszeiten von 9 Monaten und länger können nicht ausgeschlossen werden. Der ersuchenden Behörde wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail übersandt und sie wird informiert, falls absehbar ist, dass eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein wird. Aus Kapazitätsgründen wird mit Nachdruck darum gebeten, von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Diese können nicht beantwortet werden.

Kosten

Zone 1: Greater Accra, Central und Eastern Region: 350,00 Euro

Zone 2: sonstige Regionen: 550,00 Euro

In Einzelfällen, in denen die nördlichen Regionen Upper West und Upper East besucht werden müssen, kann es zu höheren Kosten kommen. Bitte geben Sie an, ob Sie es für erforderlich halten, dass auch diese Regionen besucht werden, damit Ihnen die Mehrkosten mitgeteilt werden können.

Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich regelmäßig auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen stützen muss. Die Behörde kann die Auslagen ihrerseits dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.

Die Anzahl der zu überprüfenden Urkunden und der beteiligten Personen spielt für die Gebühr keine Rolle. Die Auslagen können durch die Urkundeninhaber nicht direkt bei der Auslandsvertretung eingezahlt werden, sondern sind bei der ersuchenden Behörde zu hinterlegen.

Versandweg

Amtlicher Kurierweg des Auswärtigen Amts für inländische Behörden:

Auswärtiges Amt
Für Botschaft Accra
Rechts- und Konsularreferat
Kurstr. 36
10117 Berlin

Postanschrift für Dritte:

German Embassy Accra
Legal and Consular Section
P.O. Box GP 1757
Accra/Ghana

3. Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung der Ersuchen auf Urkundenüberprüfung werden benötigt:

  • Amtshilfeersuchen mit Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Behörde
  • Bestätigung der ersuchenden Behörde über erfolgte Datenschutzbelehrung des Urkundeninhabers
  • die zu überprüfende/n Urkunde/n im Original mit je zwei einfachen Kopien (keine Übersetzungen)
  • zwei aktuelle Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • zwei vollständig und maschinell ausgefüllte Fragebögen mit den Angaben des Urkundeninhabers; sind Urkunden von mehreren Personen zu überprüfen, so muss der Fragebogen für jeden Urkundeninhaber einzeln ausgefüllt werden,
  • zwei Kopien des Passes der zu überprüfenden Person
  • Schulzeugnisse (BECE/WASSCE) – zwei Kopien, das Original ist NICHT erforderlich
  • sonstige biographisch ältere Unterlagen, z.B. Voter’s ID, Taufschein, Gesundheitsbuch - je zwei einfachen Kopien, die Originale sind NICHT erforderlich
  • eine Wegbeschreibung in englischer Sprache, ebenfalls mit je einer einfachen Kopie zum letzten Wohnort des Urkundeninhabers. Sollte der Urkundeninhaber schon mehr als 10 Jahre außerhalb Ghanas leben, wird eine Wegbeschreibung zum Haus der Eltern (Vater oder Mutter) oder - falls verstorben - zum Familienoberhaupt des Urkundeninhabers benötigt.

Hinweis zur Wegbeschreibung

Die Wegbeschreibung zum letzten Wohnort des Urkundeninhabers sollte von der Art her dem anliegenden Muster entsprechen. Es muss sich um eine von deutlichen Landmarken ausgehende Anfahrtsskizze handeln. Jede Wegbeschreibung muss den Namen, die Telefonnummer und die verwandtschaftliche oder andere Beziehung der Kontaktperson zum Urkundeninhaber enthalten.

Falls es dem Urkundeninhaber nicht möglich ist, eine detaillierte Wegbeschreibung vorzulegen, so sind grobe Skizzen oder Ausdrucke von Googlemaps einzureichen, auf denen eine bekannte Landmarke in der Nähe des aufzusuchenden Hauses markiert ist, die als Treffpunkt der Vertrauensperson und der Kontaktperson dienen kann.

Die Botschaft arbeitet nicht mit kommerziellen Zeichnern von Wegbeschreibungen zusammen und kein Botschaftsmitarbeiter erstellt Wegbeschreibungen gegen Gebühr!

Es ist möglich, dass im Laufe der Überprüfung von den Antragstellern weitere Urkunden und Angaben angefordert werden. Zusätzliche Unterlagen oder Wegbeschreibungen (wenn diese von Angehörigen vor Ort erstellt werden) können unter Angabe des Geschäftszeichens und Vorlage eines Identitätsnachweises dienstags von 07.00 bis 09.00 Uhr an der Pforte des Rechts- und Konsularreferats der Botschaft abgegeben werden.

Hinweis zu Erklärungen (engl.: Affidavit oder Statutory Declaration) zum Familienstand:

Das ghanaische Personenstandsrecht kennt keine Ledigkeitsbescheinigungen. Es existieren keine Rechtsvorschriften, die eine bestimmte Behörde zur Erteilung solcher Bescheinigungen ermächtigen und auch keine Register, die es einer ghanaischen Behörde ermöglichen, die inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Die Bescheinigungen sind zwar in der Regel formell echt, entfalten jedoch nach ghanaischem Recht aus vorgenannten Gründen keine Wirkung.

Bei den üblicherweise vorgelegten Bescheinigungen handelt es sich um Erklärungen eines Zeugen, die vor einer Urkundsperson/einem Notar/einem Gericht abgegeben wurden. Ein Beweiswert ist nicht gegeben. Die Botschaft wird für diese Bescheinigungen daher keine Überprüfungen mehr vornehmen. Es wird stattdessen anheimgestellt, eine Versicherung an Eides statt in Deutschland aufzunehmen.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderung, kann keine Gewähr übernommen werden.

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