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Geburt eines Kindes

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

Artikel

Ein Kind, das bei Geburt mindestens einen deutschen Elternteil hat, erwirbt automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei in der Regel nicht relevant, wo das Kind geboren wurde.

Wichtig aber: Ist der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren, so muss die Geburt seines Kindes vor Vollendung des 1. Lebensjahres in Deutschland registriert werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Ansonsten kann das Kind keinen deutschen Reisepass ausgestellt bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Das deutsche Kind hat dann auch Anspruch auf einen deutschen Reisepass.

Je nach Familienkonstellation sind vor der Passbeantragung jedoch noch einige Dinge zu erledigen.


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