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Geburt eines Kindes

Gemischtnationale Familie, © Colourbox
Ein Kind, das mindestens einen deutschen Elternteil hat, erwirbt mit Geburt automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei in der Regel nicht relevant, wo das Kind geboren wurde.
Wichtig aber: Ist der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren, so muss die Geburt seines Kindes vor Vollendung des 1. Lebensjahres in Deutschland registriert werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Je nach Familienkonstellation sind vor der Passbeantragung jedoch noch einige Dinge zu erledigen.
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