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Beurkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen

A fountain pen next to a signature

Signature and pen, © Colourbox

Artikel

Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben oder benötigen eine beglaubigte Kopie?

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
  • Vollmacht eines Elternteils für die Passbeantragung durch den anderen Elternteil
  • einfache Vollmachten
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Unterschriftsbeglaubigungen auf anderen Vollmachten wie z.B. Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen können in der Auslandsvertretung nur dann vorgenommen werden, wenn diese widerruflich sind.

Unterschriften in Bankangelegenheiten können nur in wenigen Fällen beglaubigt werden. Bitte beachten Sie dazu diese Hinweise.

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  1. das zu unterzeichnende Dokument (die Botschaft kann dieses nicht für Sie formulieren), welches Sie erst in der Botschaft vor dem/der Konsularbeamten/beamtin unterschreiben
  2. bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
  3. ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder US-Führerschein)
  4. falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten

Gebühren

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 Euro. Die Gebühr kann zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar beglichen werden.

Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung

Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und bitten um einen Termin für die Unterschriftsbeglaubigung.

Beglaubigung von Fotokopien

Beglaubigte Kopien können durch die Botschaft bei Vorlage des Originals gefertigt werden.

Gebühren

Die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung beträgt 23,76 Euro pro zu beglaubigendes Dokument. Die Gebühr kannzum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar beglichen werden.

Terminvereinbarung für die Beglaubigung von Fotokopien

Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie mit dem zu beglaubigenden Dokument während unser Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00) in die Botschaft.

Notarielle Beurkundung

Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch den Konsularbeamten stattfinden.

Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:

Aber: Nicht alle diese Rechtsgeschäfte können jederzeit durch die Botschaft vorgenommen werden. Bitte klären Sie daher unbedingt vorab mit der Botschaft ab, ob die gewünschte Beurkundung durchgeführt werden kann.

Gebühren

Die Gebühr für eine Beurkundung orientiert sich an der Art des Rechtsgeschäfts. Erkundigen Sie sich bitte per Kontaktformular bei der Botschaft nach den konkreten Gebühren vor Ort. Die Gebühr kann zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar beglichen werden.

Terminvereinbarung für die Beurkundung

Jede Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger individueller Terminabsprache vorgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft, wie Sie einen Termin vereinbaren können und welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen.

Konsularische Bescheinigungen

Für bestimmte Angelegenheiten in Deutschland und in Ghana benötigen Sie eine konsularische Bescheinigung. Hierzu zählen unter anderem Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten, Führerscheinbescheinigungen für die Beantragung eines ghanaischen Führerscheins oder Mehrwertsteuerbescheinigungen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Botschaft über das Kontaktformular.

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