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Reisepässe für Kinder (Minderjährige unter 18 Jahren) und Personalausweise für Personen unter 16 Jahre

Artikel

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Allgemeine Informationen

Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahre) können einen Reisepass nicht ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beantragen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass zur Antragstellung, also zum Termin in der Botschaft, das Kind sowie alle Sorgeberechtigten anwesend sind.

Erstbeantragung eines Passes

Handelt es sich um den ersten Reisepass des Kindes, sollten Sie prüfen, ob und welche weiteren Schritte eventuell vor Ihrem Passantrag notwendig sind.

Beispiel:

Die verheirateten Eltern eines Neugeborenen führen keinen gemeinsamen Ehenamen. Dann ist vor Antragstellung eine Namenserklärung notwendig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beispiel 2:

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern sind regelmäßig vor Passausstellung eine Vaterschaftsanerkennung und Namenserklärung abzugeben, bevor ein deutscher Reisepass beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie erst einen Termin für die Passbeantragung buchen, wenn diese Schritte bereits erledigt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zustimmung abwesender Elternteile

Sollte eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein können (in der Regel ein Elternteil, das nicht mit am Wohnort lebt oder z. B. beruflich verhindert ist), kann eine beglaubigte Einverständniserklärung vorgelegt werden. Ein Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie hier. Eine deutsche Behörde wie z. B. das Bürgeramt, eine deutsche Auslandsvertretung oder deutscher Notar muss die Unterschrift des abwesenden Elternteils auf der Einverständniserklärung beglaubigt haben.

Sollte nur ein Elternteil oder eine dritte Person alleiniges Sorgerecht innehaben, muss dieser Umstand nachgewiesen werden, z. B. durch Vorlage der Gerichtsentscheidung, mit der einen Elternteil die Sorge übertragen wird (z. B. ghanaischer oder deutscher Sorgerechtsbeschluss).

Sollte nur ein Elternteil zum Termin vorsprechen, bzw. keine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. kein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorliegen, können wir den Antrag nicht bearbeiten. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. Dies gilt auch, wenn Sie eine weite und kostenintensive Anreise hatten.

Diese Regelungen dienen dem Schutz von Kindern.

Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie für Ihren Termin: Mitzubringen sind Dokumente im Original

  1. Antragsformular
  2. Aktuelles deutsches Ausweisdokument (falls kein Erstpass)
  3. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  4. Geburtsurkunde
  5. Deutsche Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung des deutschen Elternteils (falls zutreffend)
  6. Eheurkunde der Eltern (falls zutreffend)
  7. Vaterschaftsanerkennung (falls zutreffend)
  8. Bescheinigung über die Namensführung (falls zutreffend)
  9. Nachweise über andere Staatsangehörigkeiten (falls zutreffend)
  10. Weitere Ausweisdokumente (z. B. ghanaischer Pass)
  11. Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur erforderlich, falls im letzten deutschen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  12. ghanaische Aufenthaltserlaubnis (nur bei Kindern, die nicht auch die ghanaische Staatsangehörigkeit besitzen)
  13. 1 aktuelles biometrisches Passfoto je zu beantragendem Dokument (bitte nicht älter als drei Monate)
  14. Falls nur ein Elternteil vorspricht: Vollmacht des anderen Elternteils für die Passbeantragung

Bearbeitungszeiten

Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtlichen Bearbeitungszeiten sind wie folgt:

Reisepass Standard
6 bis 8 Wochen
Reisepass Express
3 bis 4 Wochen
Personalausweis
5 bis 6 Wochen

Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Botschaft bei der Bundesdruckerei und sind unverbindlich. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten

Biometrische Reisepässe und Personalausweise Gültigkeit: 6 Jahre

Gebühren

Übersicht über die Gebühren für Deutsche Ausweisdokumente und Zusatzleistungen:

Reisepass unter 24 Jahre
68,50 Euro
Expressgebühr (zusätzlich zur Grundgebühr)
32,00 Euro
48 Seiten im Pass (zusätzlich zur Grundgebühr)
22,00 Euro
Zuschlag für Unzuständigkeit (zusätzlich zur Grundgebühr) 37,50 Euro
Wohnortänderung (Reisepass/ Personalausweis)
gebührenfrei
Personalausweis unter 24 Jahre
52,80 Euro
Zuschlag für Unzuständigkeit Personalausweis (zusätzl.) 13,00 Euro
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland 52,00 Euro

Die Gebühren sind am Tag der Antragstellung in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft zu bezahlen. Sie können nicht in EUR in bar gezahlt werden.

Terminbuchung

Sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie über unser zentrales Terminvergabesystem einen Termin buchen.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Passantragsteller ein separater Termin gebucht werden muss, auch für Kinder.

Weitere Informationen

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