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Kindernachzug

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Dies bedeutet, dass Sie als Sorgeberechtigte in Deutschland leben und Ihre minderjährigen Kinder zu Ihnen ziehen möchten.

Folgende Dokumente sind wie beschrieben einzureichen:

1.zwei vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene VIDEX Antragsformulare für nationale Aufenthalte
2.Original-Reisepass plus zwei einfache Kopien
3.3 biometrische Passfotos des Antragstellers vor weißem Hintergrund
4.Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus zwei einfache Kopien
5.Passbilder der Eltern
6.alle Schulzeugnisse des West African Examinations Council (Zeugnisse von BECE/WASSCE mit Geburtsdatum!)
7.Visumgebühr 37,50 Euro, zahlbar nur in GHS am Tag der Vorsprache
Bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei

Folgende Dokumente sind im Original mit zwei Kopien einzureichen

8.Passkopie des in Deutschland lebenden Elternteils
9.Kopie des Aufenthaltstitels des Elternteils, der in Deutschland lebt
10.aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils (nicht älter als 6 Monate)
11.Heiratsurkunde der Eltern, falls verheiratet
12.Nachweis, dass der in Deutschland lebende Elternteil allein sorgeberechtigt ist (z.B. Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder anerkennungsfähiger gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss mit Social Welfare Report, ausgestellt vom örtlich zuständigen Gericht. Alle Beteiligten, auch die Kinder, müssen im Gerichtsverfahren angehört worden sein.) oder dem Nachzug zugestimmt hat
13.falls das Kind 16 Jahre oder älter ist: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch Vorlage eines „C1-Sprachzertifikats“.
14.

im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde

15.im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate. Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Wir bitten aus diesem Grund, von Sachstandsanfragen abzusehen.

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