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Beurkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
Signature and pen, © Colourbox
Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben oder benötigen eine beglaubigte Kopie?
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
- Vollmacht eines Elternteils für die Passbeantragung durch den anderen Elternteil
- einfache Vollmachten
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Unterschriftsbeglaubigungen auf anderen Vollmachten wie z.B. Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen können in der Auslandsvertretung nur dann vorgenommen werden, wenn diese widerruflich sind.
Unterschriften in Bankangelegenheiten können nur in wenigen Fällen beglaubigt werden.
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument (die Botschaft kann dieses nicht für Sie formulieren), welches Sie erst in der Botschaft vor dem/der Konsularbeamten/beamtin unterschreiben
- bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder US-Führerschein)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
Gebühren
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 Euro. Die Gebühr kann zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.
Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Kommen Sie bitte mit den Unterlagen persönlich von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr in die Botschaft.
Beglaubigung von Fotokopien
Beglaubigte Kopien können durch die Botschaft bei Vorlage des Originals gefertigt werden.
Gebühren
Die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung beträgt 22,92 Euro pro zu beglaubigendes Dokument. Die Gebühr kann zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.
Terminvereinbarung für die Beglaubigung von Fotokopien
Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie mit dem zu beglaubigenden Dokument während unserer Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.00 in die Botschaft.
Beglaubigung von Fotokopien für Studienbewerbung in Deutschland
Für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beglaubigt die Botschaft kostenlos Kopien von Schulzeugnissen.
Zur Orientierung über Ihre Studienziele ist jedoch eine vorherige Rücksprache mit dem DAAD-Informationszentrum Accra erforderlich. Der DAAD stellt Ihnen dann eine Bestätigung zur Vorlage bei der Botschaft aus.
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Beglaubigung Ihrer Unterlagen ohne die Bestätigung des DAAD nicht erfolgen kann.
Für die Einreichung der Dokumente zur Beglaubigung benötigen Sie keinen Termin, sondern können die Konsularabteilung dienstags und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr aufsuchen. Die Bearbeitung dauert ca. fünf Werktage.
DAAD-Informationszentrum Accra
Notarielle Beurkundung
Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch den Konsularbeamten stattfinden.
Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- eidesstattliche Versicherung (z. B. zum Personenstand, in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, etc.)
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
- Unterhaltsverpflichtung
Aber: Nicht alle diese Rechtsgeschäfte können jederzeit durch die Botschaft vorgenommen werden. Bitte klären Sie daher unbedingt vorab mit der Botschaft ab, ob die gewünschte Beurkundung durchgeführt werden kann. Hier finden Sie unser Kontaktformular.
Gebühren
Die Gebühr für eine Beurkundung orientiert sich an der Art des Rechtsgeschäfts. Erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft nach den konkreten Gebühren vor Ort. Die Gebühr kann zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in GHS in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.
Terminvereinbarung für die Beurkundung
Jede Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger individueller Terminabsprache vorgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft, wie Sie einen Termin vereinbaren können und welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen.
Beurkundungen im Bereich des Gesellschaftsrechts
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Konsularische Bescheinigungen
Für bestimmte Angelegenheiten in Deutschland und in Ghana benötigen Sie eine konsularische Bescheinigung. Hierzu zählen unter anderem Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten, Anträge auf Ausstellung eines Führungszeugnisses in Deutschland, Führerscheinbescheinigungen für die Beantragung eines ghanaischen Führerscheins oder Mehrwertsteuerbescheinigungen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Botschaft über das Kontaktformular.