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Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Aufnahme einer Beschäftigung für Blaue Karte EU, Fachkräfte nach FEG, Au-Pair, Freiwilligendienste, Ausbildung, Forscher und Wissenschaftler sowie Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche .

Allgemeine Informationen

Als ghanaischer, sierra-leonischer oder liberianischer Staatsangehöriger benötigen Sie grundsätzlich ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Das Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland und wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland entspricht.

Wenn Sie grundlegende allgemeine Informationen oder ausführliche Beratung zu den Arten von Langzeitvisa für Deutschland und den damit verbundenen Prozessen benötigen, empfehlen wir Ihnen, zunächst unseren VISA NAVIGATOR zu verwenden.

Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Aufenthaltszwecken:

  • Visum für Arbeitsuchende (NUR mit in Deutschland anerkanntem Hochschulabschluss oder Berufsausbildung) oder Suche nach einer Berufsausbildungsstelle
  • Visum für Fachkräfte
  • Visum für einen Aufenthalt als Au-Pair
  • Visum für Hochqualifizierte / Blaue Karte EU
  • Visum für Berufsausbildung
  • Visum für einen Freiwilligendienst
  • Visum für Forscher und Wissenschaftler
  • Visum für Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche

Allgemeine Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland sowie zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf folgenden Webseiten:

www.make-it-in-germany.de

www.anerkennung-in-deutschland.de

Eine vollständige Liste der reglementierten Berufe finden Sie auf den folgenden Websites:

https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/?path=null/reglementierteBerufe

https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/home

Terminvereinbarung

Alle Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich bei der Deutschen Botschaft stellen.

Termine können ausschließlich über das Online-Terminsystem der Botschaft gebucht werden.

Antragstellern wird empfohlen, ihre Visumanträge rechtzeitig vor dem geplanten Reisedatum einzureichen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu haben. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, kann eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit durch den Arbeitgeber in Deutschland eingeholt werden.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in der Visastelle mit.

Antragsformular

zusätzliche Erklärung

Belehrung

Antragsverfahren

Die Botschaft kann nur vollständige Anträge bearbeiten. Personen, die bei der Beantragung in der Visastelle nicht alle in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen vorlegen können, wird empfohlen, von der Einreichung eines Visumantrags abzusehen und sich nach Vollständigkeit der Unterlagen erneut einen Termin zu buchen.

Zeugnisse, Diplome etc. müssen im Original vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Bitte wenden Sie sich während der normalen Bearbeitungszeit nicht an die Auslandsvertretung, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen. Solche Anfragen sind für die Visaabteilung äußerst zeitaufwändig und können daher nicht beantwortet werden.

Wenn das Visum erteilt wird, ist es Ihre Pflicht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Visumetikett aufgedruckten Informationen zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich der Botschaft zu melden. Die Botschaft haftet nicht für finanzielle Schäden, die aufgrund von nicht rechtzeitig gemeldeten Korrekturen entstanden sind.

Merkblätter der einzelnen Beschäftigungskategorien

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